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   VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155   

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VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155 (https://dejure.org/2013,19110)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155 (https://dejure.org/2013,19110)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - Au 6 K 13.30155 (https://dejure.org/2013,19110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanischer Staatsangehöriger;Kriminelles Verhalten privater Dritter;Konkrete Gefahr einer eigenen Entführung nicht glaubhaft gemacht;Rückkehr für gesunden, volljährigen Mann zumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155
    Droht diese Gefahr nur in einem Teil seinem Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, S. 345 f.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155
    Allgemeine Gefahren können nur dann Schutz vor Abschiebung begründen, wenn der Ausländer einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzung ausgeliefert würde und diese Gefahren alsbald nach seiner Rückkehr und landesweit drohen würden (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 23).
  • VG Augsburg, 05.12.2012 - Au 6 K 12.30284

    Folgeantrag; afghanischer Staatsangehöriger aus ...; innerstaatlicher bewaffneter

    Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155
    Die Sicherheitslage im Norden und Westen des Landes stellt sich unverändert besser dar als etwa im Süden und Südosten des Landes (Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan vom 10. Januar 2012, Stand: Januar 2012 - im Folgenden: Lagebericht -, S. 12; vgl. hierzu auch VG Augsburg, U.v. 5.12.2012 - Au 6 K 12.30284 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155
    Für alleinstehende, volljährige und arbeitsfähige Männer ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen ist jedoch zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 13 a B 11.30276 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 13.5.2013 - 13a B 12.30052 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 13a B 12.30052

    Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche

    Auszug aus VG Augsburg, 15.07.2013 - Au 6 K 13.30155
    Für alleinstehende, volljährige und arbeitsfähige Männer ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen ist jedoch zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 13 a B 11.30276 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 13.5.2013 - 13a B 12.30052 - juris Rn. 19).
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